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Versicherungssteuer bei fremdfinanziertem Rentenversicherungsmodell nicht abzugsfähig

EINKOMMENSTEUERStInfo 2005/095 Heft 11 v. 30.6.2005

§ 29 Z 1 EStG, § 16 BewG, § 7 Abs 4 VersStG

Nimmt ein Anleger im Rahmen eines Rentenversicherungsmodells ein endfälliges Bankdarlehen auf und zahlt einen Teil des Darlehensbetrags als Einmalbetrag in eine Rentenversicherung ein, die eine sofort beginnende Rente zusagt, so findet auch die Leistung der (in der einmaligen Prämie enthaltenen) Versicherungssteuer Eingang in den steuerneutralen Tausch zum Erwerb des Rentenstammrechts und zählt daher bei der Ermittlung der Einkünfte iSd § 29 Z 1 EStG nicht zu den Werbungskosten.

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