Werden ein Jahr nach Erwerb eines bereits betriebsbereiten Betriebsgebäudes sämtliche Fenster ausgetauscht, so sind die entsprechenden Aufwendungen nicht als anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand zu aktivieren, sondern sofort abzugsfähig.
UFS Wien 12.04.2005 , RV/0123-W/04