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Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen - Betriebsbereitschaft maßgeblich

EINKOMMENSTEUERStInfo 2005/084 Heft 10 v. 16.6.2005

§ 4 EStG, § 6 EStG

Werden ein Jahr nach Erwerb eines bereits betriebsbereiten Betriebsgebäudes sämtliche Fenster ausgetauscht, so sind die entsprechenden Aufwendungen nicht als anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand zu aktivieren, sondern sofort abzugsfähig.

UFS Wien 12.04.2005 , RV/0123-W/04

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