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Wertpapierhandel durch Steuerberater als bloße Vermögensverwaltung

EINKOMMENSTEUERStInfo 2004/064 Heft 9 v. 20.5.2004

§ 23 EStG

VwGH 24.03.2004 , 2003/14/0096

Bei der Tätigkeit als Steuerberater handelt es sich um keinen auf den Umsatz von Wertpapieren bezogenen Beruf . Der Handel mit Wertpapieren durch eine GesBR (an der ein Steuerberater zu 95 % beteiligt ist), die keine Ein- und Verkäufe für Dritte vornimmt, ist daher als bloße Vermögensverwaltung zu beurteilen.

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