EINKOMMENSTEUER § 4 Abs 2 EStG, § 10 Abs 3 EStGStInfo 2004/052 Heft 8 v. 6.5.2004
Eine Änderung der Bilanz nach ihrer Einreichung wird dann zu Recht versagt, wenn dadurch lediglich zunächst nicht erkannte steuerliche Vorteile erlangt werden sollen.
VwGH 24. 3. 2004, 99/14/0031