UMSATZSTEUER
Bundesgesetz, mit dem das UStG 1994 geändert wird Ausschussbericht 16. 3. 2004, 436 BlgNR 22. GP, in der vom Nationalrat am 25. 3. 2004 beschlossenen Fassung
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Die vom Nationalrat beschlossenen Änderungen im UStG 1994 (Behandlung im Bundesrat am 16. 4. 2004) sehen - neben einer Ermächtigung des BMF, durch Verordnung in bestimmten Fällen Unternehmern die Verpflichtung zur Rechnungslegung zu erlassen, und einer Übergangsbestimmung zur EU-Erweiterung mit 1. 5. 2004 (siehe dazu StInfo 2004/048 ) - insbesondere vom so genannten Seeling-Urteil des EuGH abweichende Regelungen vor. Diese sind nach Ablauf des Monates, in dem die Änderungen im BGBl kundgemacht werden, anwendbar:

