EU-STEUERRECHTArt 49, Art 56 EG
Eine nationale Regelung, die die Anwendung des günstigeren Steuersatzes des der Abgeltung der Einkommensteuer dienenden Abzugs auf Einkünfte aus Finanz- und Versicherungsverträge vollständig ausschließt, wenn deren Schuldner nicht im Inland wohnhaft oder niedergelassen ist, verstößt gegen die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr.

