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Vorsteuerberichtigung nach erfülltem Zwangsausgleich

UMSATZSTEUER § 16 Abs 3 Z 1 UStGStInfo 2004/022 Heft 3 v. 12.2.2004

UMSATZSTEUER § 16 Abs 3 Z 1 UStG

Für den uneinbringlichen Teil einer Forderung kann der Lieferant seinen Anspruch aus der Berichtigung der schon vor Konkurseröffnung entrichteten Umsatzsteuer in voller Höhe beim Bund geltend machen, der Bund hat korrespondierend den im Konkursverfahren geltend zu machenden Anspruch aus der Vorsteuerberichtigung beim Gemeinschuldner.

VwGH 29.10.2003, 2000/13/0205

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