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Rückstellung für Beratungsfehler und Verschwiegenheitspflicht

EINKOMMENSTEUER § 4 Abs 2 EStGStInfo 2004/015 Heft 3 v. 12.2.2004

§ 9 Abs 3 EStG

VwGH 07.10.2003, 99/15/0246, 0247

§ 9 Abs 3 EStG legt als Voraussetzung für die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung fest, dass im jeweiligen Einzelfall konkret nachgewiesen wird, dass mit dem Vorliegen oder dem Entstehen der Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen ist.

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