EINKOMMENSTEUER § 22 Z 2 EStG
Die bisher in der Rechtsprechung des VwGH vertretene Rechtsauffassung zu den Voraussetzungen der Erzielung von Einkünften eines wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG ist dahin gehend zu revidieren, dass die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerwagnisses und des laufenden Anfallens einer Entlohnung in den Hintergrund zu treten haben und entscheidende Bedeutung vielmehr dem Umstand zukommt, ob der Gesellschafter bei seiner Tätigkeit in den betrieblichen Organismus des Unternehmens der Gesellschaft eingegliedert ist.

