Für die Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes von 10 % durch die Pächterin eines Ambulatoriums für physikalische Medizin muss im Zeitpunkt der Umsatzerzielung die nach dem KAG vorgesehene Bewilligung der Verpachtung noch nicht vorliegen.
VwGH 28.09.2004 , 2001/14/0029