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Drohverlustrückstellung bei schwebenden Absatzgeschäften

EINKOMMENSTEUERPROTOKOLL 2004StInfo 2004/174 Heft 21 v. 2.12.2004

§ 9 Abs 1 Z 4 EStG, Rz 3323 EStR 2000

ESt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 18.11.2004

Sachverhalt:

Laut Rz 3323 EStR 2000 ergibt sich die Rückstellung aus der Gegenüberstellung der Forderung auf das Entgelt einerseits und den Vollkosten (Anschaffungs- oder Herstellungskosten) andererseits.

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