ESt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 18.11.2004
Sachverhalt:
Laut Rz 3323 EStR 2000 ergibt sich die Rückstellung aus der Gegenüberstellung der Forderung auf das Entgelt einerseits und den Vollkosten (Anschaffungs- oder Herstellungskosten) andererseits.