BMF 12. 12. 2003
Das BMF verlängert die im Erlass vom 6. 9. 2002, 10 0101/8-IV/10/02, StInfo 2002/199, normierten Gebührenbefreiungen betreffend Darlehens- und Kreditverträge sowie Bestandverträge (Punkte 3. und 4. des Hochwassererlasses) bis 31.12. 2004.
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