EU-STEUERRECHTArt 56, Art 293 EG
Ein deutscher Staatsangehöriger mit Immobilien in den Niederlanden hat hinsichtlich der darauf erhobenen Steuer Anspruch auch auf die steuerrechtlichen Vergünstigungen, die ein von den Niederlanden mit einem anderen EU-Mitgliedstaat abgeschlossenes DBA (hier: mit Belgien) einem Gebietsansässigen dieses anderen EU-Mitgliedstaates gewährt, sofern die Nichtanwendung des Abkommens eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung des freien Kapitalverkehrs bewirkt.

