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Hotline eines Vertriebsunternehmens

UMSATZSTEUERPROTOKOLL 2004StInfo 2004/158 Heft 19 v. 4.11.2004

§ 3a Abs 10 UStG, Rz 577 ff UStR 2000

USt-Protokoll 2004, BMF 06.10.2004

Ein österreichisches Unternehmen, das sich mit dem Vertrieb von Magnetresonanzgeräten befasst, hat eine Hotline eingerichtet, bei der sich der Interessent erkundigen kann, ob das Gerät für seine spezifischen Gesundheitsprobleme anwendbar ist. Die Auskunft wird von Ärzten erteilt.

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