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Schenkungssteuerpflicht einer satzungsgemäßen Zuwendung

SCHENKUNGSSTEUER § 3 Abs 1 Z 2 ErbStGStInfo 2004/148 Heft 18 v. 21.10.2004

§ 3 Abs 1 Z 2 ErbStG

Gewinnspiele von Unternehmen in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften (hier: eines privaten Radioveranstalters) sind auch dann nicht von der Schenkungssteuer befreit, wenn sie im Rahmen deren satzungsmäßigen Zweckes und zur Kundenbindung bzw Akquisition veranstaltet werden.

UFS Linz 22.09.2004 , RV/0484-L/04

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