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Keine Rückstellungsbildung für Brandmeldeanlagen

EINKOMMENSTEUERStInfo 2004/090 Heft 13 v. 29.7.2004

§ 9 Abs 1 Z 3 EStG

Ein Hotelier darf eine Verbindlichkeitsrückstellung für den aufgrund behördlicher Auflagen erforderlichen Einbau einer Brandmeldeanlage nicht bilden, weil es sich bei den Kosten für die Brandschutzmaßnahmen um aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand handelt, der nur im Wege der AfA abgesetzt werden kann.

VwGH 26.05.2004 , 99/14/0261

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