§ 18 Abs 7 UStG, § 163, § 184 BAO
Ein Rechtssatz dahin gehend, es dürfe im Rahmen einer kalkulatorischen Überprüfung der Betriebsergebnisse und Umsätze einer Trafik nur geschätzt werden, wenn die Kalkulationsdifferenzen 10 % des Gesamtumsatzes überschreiten, lässt sich der Judikatur des VwGH nicht entnehmen.
VwGH 25.05.2004 , 2000/15/0185

