BMF 18. 5. 2004
Im Steuerreformgesetz 2005 (StReformG 2005) sind folgende Maßnahmen enthalten, die sich bereits im Jahr 2004 auswirken:
Die folgenden Ausführungen sind bei der laufenden Lohnverrechnung im Jahr 2004 und bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2004 zu beachten. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden.

