EINKOMMENSTEUER § 4 Abs 4 , § 20 Abs 1 EStG
Sind Aufwendungen eines selbständig tätigen Rechtsanwaltes für einen Zweitwohnsitz aufgrund der täglichen Erreichbarkeit des Familienwohnsitzes (hier: Entfernung von 83 km) privat veranlasst, können sie auch nicht unter dem Titel der bei täglichen Heimfahrten ansonsten angefallenen höheren Fahrtkosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
VwGH 25. 2. 2003, 99/14/0340

