EINKOMMENSTEUER § 4 Abs 2 EStG, § 9 Abs 1 EstG und § 9 Abs 3 EStGStInfo 2003/062 Heft 6 v. 3.4.2003
Eine Drohverlustrückstellung in Form einer Bilanzberichtigung darf nur gebildet werden, wenn der Abgabepflichtige den Nachweis erbringt, dass ihm am Bilanzstichtag Verluste drohen.
VwGH 26. 11. 2002, 99/15/0075