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Drohverlustrückstellung und Bilanzberichtigung

EINKOMMENSTEUER § 4 Abs 2 EStG, § 9 Abs 1 EstG und § 9 Abs 3 EStGStInfo 2003/062 Heft 6 v. 3.4.2003

EINKOMMENSTEUER § 4 Abs 2 , § 9 Abs 1 und Abs 3 EStG

Eine Drohverlustrückstellung in Form einer Bilanzberichtigung darf nur gebildet werden, wenn der Abgabepflichtige den Nachweis erbringt, dass ihm am Bilanzstichtag Verluste drohen.

VwGH 26. 11. 2002, 99/15/0075

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