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Werbungskosten eines Versicherungsvertreters

EINKOMMENSTEUER § 4 Abs 2 EStG, § 9 Abs 1 EstG und § 9 Abs 3 EStGStInfo 2003/065 Heft 6 v. 3.4.2003

§ 16 Abs 1 , § 20 Abs 1 Z 3 EStG

Auch wenn ein Versicherungsvertreter für berufliche Zwecke 2 Fahrzeuge verwendet, deren Kilometerleistung jeweils unter 30.000 km pro Jahr liegt, sind wegen der insgesamt hohen Anzahl beruflich gefahrener Kilometer (hier: rund 45.000 km) nur die tatsächlichen Fahrtaufwendungen, nicht aber das amtliche Kilometergeld als Werbungskosten abzugsfähig.

VwGH 17. 12. 2002, 2002/14/0081

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