§ 7 Abs 1, § 28 EStG
Der aufgrund einer testamentarischen Verfügung Fruchtgenussberechtigte an einer Liegenschaft kann bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur dann AfA geltend machen, wenn er etwa durch Einräumung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes durch den Erblasser wirtschaftlicher Eigentümer der Liegenschaft geworden ist.
VwGH 28. 11. 2002, 2001/13/0257

