KÖRPERSCHAFTSTEUER § 12 Abs 2 KStG, Art 11 Abs 2 DBA-Griechenland
Werden in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb griechischer Staatsanleihen Put-Optionen sowie Devisentermingeschäfte ber den Verkauf der ausländischen Währung zu einem festen Kurs auf den Zeitpunkt des vereinbarten Rückkaufes der Anleihen geschlossen, ist die von vornherein vertraglich fixierte negative Differenz zwischen An- und Verkaufskursen der betroffenen Währung dem Bereich des Erzielens von Zinserträgen zuzuordnen.

