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Abfertigungsrückstellungen für Vorstandsmitglieder einer AG

EINKOMMENSTEUER § 9 Abs 1 Z 3 EStGStInfo 2003/029 Heft 3 v. 20.2.2003

EINKOMMENSTEUER § 9 Abs 1 Z 3 EStG

Für Abfertigungsverpflichtungen gegenüber Vorstandsmitgliedern einer AG besteht die Möglichkeit der Bildung einer Rückstellung für „sonstige ungewisse Verbindlichkeiten“ gemäß § 9 Abs 1 Z 3 EStG.

VfGH 11. 12. 2002, B 1609/01

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