§ 67 Abs 3 und Abs 8 lit b EStG
Werden einem Gesellschafter-Geschäftsführer, der nur die letzten zwei Jahre vor Beendigung des Dienstverhältnisses unselbständige Einkünfte aus dieser Tätigkeit bezog und die acht Jahre davor mehr als 25% an der GmbH beteiligt war, eine Abfertigung und eine Pensionsabfindung ausbezahlt, so können diese nicht nach § 67 EStG begünstigt besteuert werden.

