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Abfertigung/Pensionsabfindung eines früher wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers

EINKOMMENSTEUER § 1 Abs 2 EStGStInfo 2003/206 Heft 21 v. 4.12.2003

§ 67 Abs 3 und Abs 8 lit b EStG

Werden einem Gesellschafter-Geschäftsführer, der nur die letzten zwei Jahre vor Beendigung des Dienstverhältnisses unselbständige Einkünfte aus dieser Tätigkeit bezog und die acht Jahre davor mehr als 25% an der GmbH beteiligt war, eine Abfertigung und eine Pensionsabfindung ausbezahlt, so können diese nicht nach § 67 EStG begünstigt besteuert werden.

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