§ 9 Abs 1 Z 3 EStG
VwGH 7. 10. 2003, 99/15/0257, 0258
Bei der Berechnung des auf die Urlaubszeit entfallenden Entgeltes sind das Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die Lohnnebenkosten nur anteilig zu berücksichtigen, weil es sich dabei um Zahlungsverpflichtungen handelt, die den Arbeitgeber für den Zeitraum des noch ausständigen Urlaubs treffen.

