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Steuerabzug von Bruttoeinnahmen beschränkt Steuerpflichtiger verstößt gegen Dienstleistungsfreiheit

EINKOMMENSTEUER § 1 Abs 2 EStGStInfo 2003/208 Heft 21 v. 4.12.2003

§ 99 EStG

Art 49 und Art 50 EG stehen einer nationalen Regelung entgegen, nach der in der Regel bei Gebietsfremden die Bruttoeinkünfte, ohne Abzug der Betriebsausgaben, besteuert werden, während bei Gebietsansässigen die Nettoeinkünfte, nach Abzug der Betriebsausgaben, besteuert werden.

EuGH 12. 6. 2003, Rs. C-234/01, Fall Gerritse

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