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Keine Anwendung der Handelsvertreterpauschalierung auf Versicherungsmakler

EINKOMMENSTEUER § 14 Abs 7 Z 5 EStGStInfo 2003/194 Heft 20 v. 20.11.2003

§ 17 Abs 4 EStG, § 1 HandelsvertreterpauschalierungsVO

BMF 3. 10. 2003

Die Gewerbeordnung unterscheidet in § 124 Z 17 GewO das Gewerbe des „Versicherungsagenten“ vom Gewerbe des „Versicherungsmaklers, Beraters in Versicherungsangelegenheiten (verbundenes Gewerbe, § 124 Z 18)“ [Anm. d. Red.: aufgrund der Liberalisierung des Gewerberechts mit BGBl I 2002/111 siehe nunmehr § 94 Z 76 und Z 77 GewO].

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