§ 108e EStG
BMF 30. 9. 2003
Das BMF teilt mit, dass sich die Beurteilung des Anschaffungszeitpunktes für die Investitionszuwachsprämie nach Rz 2166 EStR 2000 richtet, wonach der Übergang der Preisgefahr allein nicht maßgeblich ist. Der Zeitpunkt des Überganges der Preisgefahr war nur in Zusammenhang mit dem IFB maßgeblich und ist auf die Investitionszuwachsprämie nicht zu übertragen (vgl. Rz 3701a EStR 2000).

