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Kommunalsteuer-Haftung des Kommanditisten bei Zwangsausgleich der KG

KOMMUNALSTEUER § 6 KommStG, § 171 HGB, § 164 Abs 2 KOStInfo 2003/179 Heft 18 v. 23.10.2003

KOMMUNALSTEUER § 6 KommStG, § 171 HGB, § 164 Abs 2 KO

Der Kommanditist einer GmbH & Co KG ist als Mitunternehmer unmittelbarer Abgabenschuldner der Kommunalsteuer und kann sich daher weder auf die handelsrechtlichen Haftungsbeschränkungen noch auf die in § 164 Abs 2 KO normierte Erstreckung der Rechtswirkungen eines Ausgleichs über das Vermögen der KG auf seine Person berufen. Er ist daher verpflichtet, die die erzielte Ausgleichsquote übersteigende Kommunalsteuerforderung zu begleichen.

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