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Steuerberatungskosten eines pauschalierten Gastwirtes

EINKOMMENSTEUER § 17 EStG (Rz 4283 EStR 2000)StInfo 2003/167 Heft 17 v. 9.10.2003

EINKOMMENSTEUER § 17 EStG (Rz 4283 EStR 2000)

ESt-Protokoll 2003, BMF 17. 7. 2003

Ein Steuerberater erstellt die Einkommensteuererklärung für einen pauschalierten Gastwirt.

Rz 4283 EStR 2000 lautet: „Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die von einer der angewendeten Pauschalierungsregelungen umfasst und „abpauschaliert“ sind, können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden (z.B. Steuerberatungskosten).“ Diese Rechtsansicht ist durch das VwGH-Erkenntnis vom 24. 10. 2002, 98/15/0145 (Steuerberatungskosten eines pauschalierten Landwirtes), teilweise überholt.

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