EINKOMMENSTEUER § 17 EStG (Rz 4283 EStR 2000)
ESt-Protokoll 2003, BMF 17. 7. 2003
Ein Steuerberater erstellt die Einkommensteuererklärung für einen pauschalierten Gastwirt.
Rz 4283 EStR 2000 lautet: „Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die von einer der angewendeten Pauschalierungsregelungen umfasst und „abpauschaliert“ sind, können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden (z.B. Steuerberatungskosten).“ Diese Rechtsansicht ist durch das VwGH-Erkenntnis vom 24. 10. 2002, 98/15/0145 (Steuerberatungskosten eines pauschalierten Landwirtes), teilweise überholt.

