Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften gemäß § 6b KStG (mit Stand 28. 5. 2003)
BMF 28. 5. 2003, 06 5221/4-IV/6/02; AÖF 2003/173, 90. Stück, ausgegeben am 5. 9. 2003
Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG genannten Umfang bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 6b KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Das BMF hat das Vorliegen der Voraussetzungen zu bescheinigen und sämtliche Aktiengesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, gemäß § 6b Abs 3 KStG einmal jährlich im „Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung“ zu veröffentlichen.

