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Nachträgliche Werbungskosten bei einem Spekulationsgeschäft

EINKOMMENSTEUER § 8 Abs 1 EStG, Rz 3148 EStR 2000StInfo 2003/154 Heft 15 v. 11.9.2003

§ 19, § 30 Abs 4 EStG

Ist aus einem Spekulationsgeschäft im Veräußerungsjahr ein Gewinn erzielt und der Besteuerung unterworfen worden, wobei spätere Abflüsse noch nicht berücksichtigt wurden, so müssen, um ein verfassungswidriges Ergebnis zu vermeiden, nachträgliche Werbungskosten oder Erlösminderungen im Abflussjahr bis zum Betrag des zuvor erzielten Gewinnes zum Ausgleich mit anderen Einkünften (Einkunftsarten) zugelassen werden. Das „relative Verlustausgleichsverbot“ des § 30 Abs 4 letzter Satz EStG ist einschränkend dahin gehend zu interpretieren, dass Verluste nur dann nicht ausgleichsfähig sind, wenn aus einem Spekulationsgeschäft insgesamt ein Verlust erzielt wurde.

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