LSt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 9. 7. 2003 § 16 EStG (Rz 291, Rz 729a LStR 2002)
Von einem Steuerpflichtigen (Teleworker) werden Kilometergelder für die Fahrt zwischen seiner Wohnung (Arbeitsstätte) und dem Firmensitz verrechnet. Der Firmensitz wird regelmäßig ein- bis zweimal in der Woche zwecks der dort stattfindenden Besprechungen aufgesucht.

