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Werbungskosten bei privat veranlasster doppelter Haushaltsführung

EINKOMMENSTEUER § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG (Rz 81 ff. LStR 2002)StInfo 2003/134 Heft 13 v. 31.7.2003

Solange einem Abgabepflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit infolge der Pflegebedürftigkeit seiner Mutter nicht zugemutet werden kann, sind die Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen.

§ 16, § 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a EStG

VwGH 27. 5. 2003, 2001/14/0121

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