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Abfertigungsrückstellung aufgrund ausländischer gesetzlicher Anordnung

EINKOMMENSTEUER § 4 Abs 4 EStG, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStGStInfo 2003/118 Heft 12 v. 10.7.2003

§ 9 , § 14 EstG

BMF 12. 5. 2003

Die Bildung einer Abfertigungsrückstellung nach § 14 Abs 1 EStG ist nur für gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungsansprüche vorgesehen. „Gesetzliche“ oder „kollektivvertragliche“ Ansprüche gründen auf Regelungen, die das innerstaatliche Recht vorsieht. Nicht darunter fallen ausländische gesetzliche Bestimmungen.

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