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Bescheidberichtigung aufgrund von Fehlern bei der automationsunterstützten Datenverarbeitung

§ 20 Abs 1 Z 3 EStGStInfo 2003/104 Heft 10 v. 12.6.2003

BAO, BESCHEIDBERICHTIGUNG § 293, § 293b BAO

Erhält der Abgabepflichtige einen Umsatzsteuerbescheid, der auf der Umsatzsteuererklärung eines anderen Steuerpflichtigen basiert, weil dieser in der Erklärung eine falsche Steuernummer angegeben hatte und die EDV-Anlage des Finanzamtes den Abgabepflichtigen daraufhin aufgrund dieser Steuernummer als Bescheidadressaten erfasste, kann der Umsatzsteuerbescheid nicht nach § 293b BAO berichtigt werden, weil seine Rechtswidrigkeit nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht.

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