vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bewirtungskosten als nicht abzugsfähiger werbeähnlicher Aufwand

§ 20 Abs 1 Z 3 EStGStInfo 2003/101 Heft 10 v. 12.6.2003

§ 20 Abs 1 Z 3 EStG

Soweit Bewirtungsspesen lediglich der Kontaktpflege dienen und damit nur einen werbeähnlichen Aufwand begründen, können sie nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.

VwGH 26. 3. 2003, 97/13/0108

Im vorliegenden Fall machte eine Gesellschaft, die Veranstaltungen und Präsentationen für Unternehmen und Institutionen organisierte, „Anbahnungsspesen“ als betriebliche Aufwendungen geltend. Diese Aufwendungen hätten der unumgänglichen Kontaktpflege mit Kunden und präsumtiven Kunden, der Kontaktaufnahme mit den Geschäftspartnern und den Besprechungen zwischen den Gesellschaftern in der Nähe des Arbeitsplatzes eines der Gesellschafter gedient. Die Besprechungen mit verschiedenen Geschäftspartnern seien großteils in Restaurants durchgeführt worden, weil die meisten Geschäftspartner im 1. Bezirk in Wien tätig gewesen seien und die Gesellschaft dort über kein geeignetes Büro verfügt habe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!