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Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Investmentfonds

StInfo 2002/086 Heft 8 v. 30.4.2002

InvFG § 40 Abs 2 Z 1, § 42 Abs 2

Information des BMF v. Februar 2002

Für ausländische Investmentfonds erfolgt der Nachweis der ausschüttunsgleichen Erträge (das sind von einem Investmentfonds erwirtschaftete Erträge, die jedoch nicht an die Anteilsinhaber weitergeleitet, sondern vorgetragen werden) gegenüber dem BMF .

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