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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2002

StInfo 2002/013 Heft 2 v. 22.1.2002

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 33 Abs 4 Z 3 lit b EStG Bd. I A

BMF 21. 12. 2001, 07 0104/2-IV/7/01

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden.

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