Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 84 - Lohnzettel ab 2003
Derzeit werden als Jahresabrechnung für jeden Arbeitnehmer ein Lohnzettel für Zwecke der Einkommensteuerveranlagung sowie ein Beitragsgrundlagennachweis für Zweckeder Feststellung sozialversicherungsrechtlich relevanter Daten (Pensionsbeitragsgrundlage usw.) getrennt an die Finanzverwaltung und an die GKK übermittelt. Durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002, BGBl I 2002/132, StInfo 2002/080, kommt es ab 1. 1. 2003 zur Zusammenfassung von Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis. Es ist daher nur eine Meldung erforderlich. Die Meldung kann sowohl über das „EDV-Portal“ der Finanzverwaltung als auch über jenes der Krankenversicherungsträger erfolgen.

