Zu Bauer/Quantschnigg/Schellmann, Die Körperschaftsteuer (KStG 1988): KStG § 7 Abs 3 KStG Bd. I, ErlässeBMF 13. 9. 2002
Die Tatsache, dass bei Kapitalgesellschaften nach § 7 Abs 3 KStG alle Einkünfte stets als gewerbliche zu werten sind und der Gewinn nach § 5 Abs 1 EStG zu ermitteln ist, ändert nichts daran, dass es operative (betriebsführende) und nichtoperative (vermögensverwaltende) Gesellschaften gibt. Zur zweiten Gruppe zählen im Allgemeinen Beteiligungs- bzw. Holdinggesellschaften.

