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Hochwassererlass Gebühren, Verkehrsteuern

StInfo 2002/199 Heft 18 v. 15.10.2002

Hochwassererlass betreffend Gebühren und Verkehrsteuern

BMF 6. 9. 2002,10 0101/8-IV/10/02

Die Finanzlandesdirektionen und Finanzämter werden aufgrund der Hochwasserkatastrophe im August 2002 gemäß § 206 lit a BAO angewiesen:

1. Für Spenden , die an die Opfer der Hochwasserkatastrophe bis 30. 6. 2003 ausgezahlt werden, ist von der Erhebung der Schenkungssteuer Abstand zu nehmen.

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