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Freiwillige Abfertigung, wenn ein Jubiläumsgeld noch nicht ausgezahlt wurde

StInfo 2002/202 Heft 18 v. 15.10.2002

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988):§ 67 Abs 6 EStG, Bd. I A

Mitarbeiter haben aufgrund eines Kollektivvertrages Anspruch auf Jubiläumsgeld . Der Kollektivvertrag sieht für den Fall, dass ein Jubiläumsgeld nicht ausgezahlt wurde, weil das Dienstverhältnis vor Anfallen des Jubiläumsgeldes beendet wird, eine freiwillige Abfertigung vor.

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