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Lohnsteuerpflicht von Beschäftigten bei Telefonsexhotlines VwGH 2. 7. 2002, 2000/14/0148

StInfo 2002/181 Heft 16 v. 17.9.2002

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988), § 47 Abs 2 EStG Bd. II, Rspr. zu § 47

Wesentliche Merkmale bei Abgrenzungstragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit sind das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit, d.h. die Verpflichtung einer natürlichen Person als Dienstnehmer, bei ihrer Tätigkeit die Weisungen eines anderen - des Dienstgebers - zu befolgen, sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers. Es ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Für die Frage nach dem Bestehen eines Dienstverhältnisses kommt es nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung wie Dienstvertrag oder Werkvertrag an. Vielmehr sind die tatsächlich verwirklichten vertraglichen Vereinbarungen entscheidend (vgl. VwGH 5. 10. 1994, 92/15/0230).

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