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Anwendung der Handelsvertreterpauschalierung auf Wertpapierdienstleistungsunternehmen

StInfo 2002/169 Heft 15 v. 27.8.2002

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988), EStG § 17 EStG Bd. I ABMF 10. 6. 2002

Die Handelsvertreterpauschalierungsverordnung BGBl II 2000/95 ist gemäß ihrem § 1 bei einer Tätigkeit als Handelsvertreter iSd Handelsvertretergesetzes 1993 anzuwenden. Die Tätigkeit des Handelsvertreters besteht gemäß § 1 Handelsvertretergesetz darin, Geschäfte, ausgenommen über unbewegliche Sachen, im Namen eines Anderen (Unternehmer), von dem man dazu ständig betraut ist, zu vermitteln oder abzuschließen, wobei diese Tätigkeit selbstständig und gewerbsmäßig ausgeübt wird.

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