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§ 109a EStG

StInfo 2002/156 Heft 14 v. 6.8.2002

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 109a EStG Bd. I A

BMF 3. 6. 2002

Nach § 1 Verordnung BGBl II 2001/417 , StInfo 2002/005 , die zu § 109a EStG ergangenen ist, unterliegen nur die dort taxativ umschriebenen Leistungen der Mitteilungspflicht (siehe auch Rz 8303 EStR 2000).

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