Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer UStG 1994; Zu UStG § 12 Abs 1 MwSt Bd. II 2002 106VwGH 27. 2. 2002, 2000/13/0095
Gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG steht der Vorsteuerabzug erst zu, wenn die Lieferung, für die der Vorsteuerabzug begehrt wird, an den Unternehmer ausgeführt worden ist. Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist ein tatsächlicher Vorgang, bei dem erforderlich ist, dass dem Leistungsempfänger tatsächlich Substanz , Wert und Ertrag eines Gegenstandes zugewendet werden.

