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Kurzläufer-Versicherungen ohne im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlungen

StInfo 2001/084 Heft 9 v. 8.5.2001

Beispiel: Eine Lebensversicherung auf den Er- und Ablebensfall mit laufender Prämienzahlung von 1x jährlich 1 Mio Schilling und einer Laufzeit von 12 Jahren unterliegt einer 4%igen Versicherungssteuer. Wenn bei einer Vertragsänderung nach einem Jahr die Laufzeit auf 8 Jahre verkürzt wird und keine weiteren Prämien zu entrichten sind, ist eine Nachversteuerung gemäß § 6 Abs 1a VersStG vorzunehmen.

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