Beispiel: Eine Lebensversicherung auf den Er- und Ablebensfall mit laufender Prämienzahlung von 1x jährlich 1 Mio Schilling und einer Laufzeit von 12 Jahren unterliegt einer 4%igen Versicherungssteuer. Wenn bei einer Vertragsänderung nach einem Jahr die Laufzeit auf 8 Jahre verkürzt wird und keine weiteren Prämien zu entrichten sind, ist eine Nachversteuerung gemäß § 6 Abs 1a VersStG vorzunehmen.

