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Eigenkapitalzuwachs

StInfo 2001/070 Heft 8 v. 24.4.2001

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 37 Abs 8 EStG Bd. I A

Berücksichtigung des Sondergewinnes aus Eigenkapitalzuwachsverzinsung in der Einkommensteuererklärung 2000, Körperschaftsteuererklärung 2000 und Feststellungserklärung 2000

BMF 11. 4. 2001

Gemäß § 37 Abs 8 EStG und § 22 Abs 2 KStG ist der als Betriebsausgabe "Eigenkapitalzuwachsverzinsung" abgesetzte Betrag - losgelöst vom übrigen Einkommen - als "Sondergewinn" mit 25 % zu versteuern. Bei Geltendmachung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung als Betriebsausgabe ist in der Einkommensteuererklärung 2000 (E 1, E 7), Körperschaftsteuererklärung 2000 (K 1, K 2) bzw. Feststellungserklärung 2000 (E 6) wie folgt vorzugehen:

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